Schulung für Arbeiten an Hochvolt-Systemen

Die Innung des Kraftfahrzeughandwerks des Kreises Mettmann bietet eine 2-tägige Schulung zum Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen sowie eine 3-tägige Schulung zum Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen mit den Schwerpunkten "Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen sowie Arbeiten unter Spannung und in HV-Energiespeichern" an.


Warum eigentlich Hochvolt-Schulung S2?

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV schreibt vor, dass nur fachkundige Personen (FHV) und fachkundig unterwiesene Personen (FuP) an Hybrid- oder Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten dürfen, d.h. selbst ein Radwechsel setzt diesen Sachverhalt voraus.
Der Vorteil ist, dass die fachkundige Person (FHV) ihrerseits eine andere Person des Betriebs unterweisen kann, welche sich dann „Fachkundig unterwiesene Person (FuP) nennt und allgemeine Arbeiten wie Inspektionen eigenverantwortlich an diesem Fahrzeug durchführen darf.

Warum eigentlich Hochvolt-Schulung S3?

Da verunfallte Hybrid- oder Hochvolt-Fahrzeuge ab dem Unfall als nicht eigensicher gelten, dürfen dieses Fahrzeug nicht instandgesetzt werden, wenn keiner der Mitarbeiter einen Sachkundenachweis für Arbeiten an nicht eigensicheren Fahrzeugen besitzt. Je nach Schaden, muss zudem auch noch unter Spannung an dem Fahrzeug gearbeitet werden.
In so einem Fall können Spannungen von 400 Volt oder mehr auftreten. Diese lebensbedrohliche Gefahr können nicht geschulte Mitarbeiter gar nicht einschätzen.


Zur Teilnahme ist ein Vortest im Lernportal der TAK erforderlich (siehe Infobox rechts)!


Schulung als Fachkundiger für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen
(Hochvolt-Schulung „S2“)

Schulungsinhalte:

  • Fachverantwortung
  • Elektrische Gefährdung und erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
  • Sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BGV A3 und VDE 0105-100
  • HV-Konzepte und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen (praktische Anwendung der elektronischen Sicherheitsregeln)


Die Schulung wird auf Grundlage der BGI/GUV-I 8686, Kapitel V Nr. 3.1 i.V.m. Anhang 8; Stand: 4/2012 durchgeführt. Das Schulungskonzept wurde unter der Federführung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des „Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des „Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Wir bestätigen, dass wir zur Durchführung des Lehrgangs durch den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks ermächtigt sind.

Anmerkungen
Die Schulung dauert 2 Tage und wird in Vollzeit in der ÜBL-Werkstatt der KFZ-Innung Mettmann durchgeführt. Die Kosten der Schulung belaufen sich auf
€ 550,00 zzgl. MwSt. inklusive Verpflegung. Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 50,00 zu den Schulungskosten. Auf Grund der aktuellen UVV Bestimmungen muss jeder Teilnehmer Sicherheitsschuhe mitbringen.



Schulung als Fachkundiger für Arbeiten an HV-Systemen

mit den Schwerpunkten Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen sowie Arbeiten unter Spannung und in HV-Energiespeichern (Hochvolt-Schulung „S3“)


Schulungsinhalte:

  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
  • Elektrotechnische Arbeiten nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik, sicherheitstechnische Anforderungen gemäß Federal ECE Regel 100
  • Werkzeuge und einzusetzende Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel
  • Absichern der Arbeitsbereiche
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge, an denen unter Spannung stehende Teile erreichbar sind
  • Prüfmittel
  • Spezifische, nichtelektrische Gefährdungen, z.B. chemische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahren
  • Praktische Übungen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und HV-Energiespeichern


Die Schulung wird auf Grundlage der DGVU Information 200-005, Abschnitt V, Kapitel Nr. 3.2 in Verbindung mit Anhang 9 sowie Kapitel Nr. 3.3; Stand: 4/2012 durchgeführt. Das Schulungskonzept wurde unter der Federführung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des „Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des „Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Wir bestätigen, dass wir zur Durchführung des Lehrgangs durch den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks ermächtigt sind.

Anmerkungen
Die Schulung dauert 3 Tage und wird in Vollzeit in der ÜBL-Werkstatt der KFZ-Innung Mettmann durchgeführt. Die Kosten der Schulung belaufen sich auf
€ 750,00 zzgl. MwSt. inklusive Verpflegung. Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 50,00 zu den Schulungskosten. Auf Grund der aktuellen UVV Bestimmungen muss jeder Teilnehmer Sicherheitsschuhe mitbringen.

Termine & Infos:

Hochvolt-Schulung „S2“

Neue Termine folgen


Hochvolt-Schulung „S3“

Neue Termine folgen


Formulare:

Information Vortest TAK



Anmeldung:

Thomas Geborski

Telefon: 02104-9553-34

Fax: 02104-9553-50

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