Die Innung des Kraftfahrzeughandwerks des Kreises Mettmann bietet eine 2-tägige Schulung zum Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen sowie eine 3-tägige Schulung zum Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen mit den Schwerpunkten "Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen sowie Arbeiten unter Spannung und in HV-Energiespeichern" an.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV schreibt vor, dass nur fachkundige Personen (FHV) und fachkundig unterwiesene Personen (FuP) an Hybrid- oder Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten dürfen, d.h. selbst ein Radwechsel setzt diesen Sachverhalt voraus.
Der Vorteil ist, dass die fachkundige Person (FHV) ihrerseits eine andere Person des Betriebs unterweisen kann, welche sich dann „Fachkundig unterwiesene Person (FuP) nennt und allgemeine Arbeiten wie Inspektionen eigenverantwortlich an diesem Fahrzeug durchführen darf.
Da verunfallte Hybrid- oder Hochvolt-Fahrzeuge ab dem Unfall als nicht eigensicher gelten, dürfen dieses Fahrzeug nicht instandgesetzt werden, wenn keiner der Mitarbeiter einen Sachkundenachweis für Arbeiten an nicht eigensicheren Fahrzeugen besitzt. Je nach Schaden, muss zudem auch noch unter Spannung an dem Fahrzeug gearbeitet werden.
In so einem Fall können Spannungen von 400 Volt oder mehr auftreten. Diese lebensbedrohliche Gefahr können nicht geschulte Mitarbeiter gar nicht einschätzen.
Zur Teilnahme ist ein Vortest im Lernportal der TAK erforderlich (siehe Infobox rechts)!
Schulungsinhalte:
Die Schulung wird auf Grundlage der BGI/GUV-I 8686, Kapitel V Nr. 3.1 i.V.m. Anhang 8; Stand: 4/2012 durchgeführt. Das Schulungskonzept wurde unter der Federführung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des „Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des „Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Wir bestätigen, dass wir zur Durchführung des Lehrgangs durch den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks ermächtigt sind.
Anmerkungen
Die Schulung dauert 2 Tage und wird in Vollzeit in der ÜBL-Werkstatt der KFZ-Innung Mettmann durchgeführt. Die Kosten der Schulung belaufen sich auf
€ 550,00 zzgl. MwSt. inklusive Verpflegung. Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 50,00 zu den Schulungskosten. Auf Grund der aktuellen UVV Bestimmungen muss jeder Teilnehmer Sicherheitsschuhe mitbringen.
mit den Schwerpunkten Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen sowie Arbeiten unter Spannung und in HV-Energiespeichern (Hochvolt-Schulung „S3“)
Schulungsinhalte:
Die Schulung wird auf Grundlage der DGVU Information 200-005, Abschnitt V, Kapitel Nr. 3.2 in Verbindung mit Anhang 9 sowie Kapitel Nr. 3.3; Stand: 4/2012 durchgeführt. Das Schulungskonzept wurde unter der Federführung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des „Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des „Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Wir bestätigen, dass wir zur Durchführung des Lehrgangs durch den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks ermächtigt sind.
Anmerkungen
Die Schulung dauert 3 Tage und wird in Vollzeit in der ÜBL-Werkstatt der KFZ-Innung Mettmann durchgeführt. Die Kosten der Schulung belaufen sich auf
€ 750,00 zzgl. MwSt. inklusive Verpflegung. Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 50,00 zu den Schulungskosten. Auf Grund der aktuellen UVV Bestimmungen muss jeder Teilnehmer Sicherheitsschuhe mitbringen.
Hochvolt-Schulung „S2“
Neue Termine folgen
Hochvolt-Schulung „S3“
Neue Termine folgen
Thomas Geborski
Telefon: 02104-9553-34
Fax: 02104-9553-50