Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, hat viele Erscheinungsformen und verursacht jährlich erhebliche Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Sie belastet die öffentlichen Haushalte und führt mitunter zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft.
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind, je nach Erscheinungsform, unterschiedliche Behörden zuständig.


Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mettmann

Die Kreisverwaltung Mettmann als Kreisordnungsbehörde ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig, wenn

  • ein niedergelassener Gewerbebetrieb (der nicht zum Reisegewerbe oder Marktgewerbe gehört = stehendes Gewerbe) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausübt, ohne dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Handwerksrolleneintragung) vorliegen, oder wenn
  • gewerbliche Tätigkeiten in erheblichem Umfang ohne Gewerbeanmeldung ausgeführt werden oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde.


Sofern Sie einen der vorgenannten Fälle von Schwarzarbeit melden möchten, wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpartner der Kreisverwaltung Mettmann.




Herr Tödter

Tel  02104 - 993020

Fax 02104 - 994575

Mail schwarzarbeit@kreis-mettmann.de

Web https://www.kreis-mettmann.de



Dienstgebäude

Düsseldorfer Straße 26

40822 Mettmann

Zimmer 1.158

Besuch nach Vereinbarung


Postanschrift

Kreisverwaltung Mettmann

Postfach

40806 Mettmann


Herr Ucar

Tel  02104 - 993021

Fax 02104 - 994575

Mail schwarzarbeit@kreis-mettmann.de

Web https://www.kreis-mettmann.de


Dienstgebäude

Düsseldorfer Straße 26

40822 Mettmann

Zimmer 1.175

Besuch nach Vereinbarung



Postanschrift

Kreisverwaltung Mettmann

Postfach

40806 Mettmann