DIE KREISHANDWERKERSCHAFT METTMANN


Als regionale Unternehmensorganisation des Handwerks vertritt die Kreishandwerkerschaft Mettmann die Interessen von rund 5.400 Betrieben im Kreis Mettmann. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Kreishandwerkerschaft zudem auf der Grundlage der §§ 86 ff der Handwerksordnung (HwO) das organisatorische Dach und die gemeinsame Geschäftsstelle für die ihr 13 angeschlossenen Innungen mit über 1.200 freiwilligen Mitgliedsbetrieben. Für diese erbringt sie vielfältige Dienstleistungen mit den Schwerpunkten der Information und Qualifizierung, der Beratung, Unterstützung und Vertretung sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen der handwerklichen Berufsausbildung betreibt die Kreishandwerkerschaft auch ein eigenes Ausbildungszentrum mit sechs innungseigenen Lehrwerkstätten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Darüber hinaus ist sie im Auftrag der Arbeitsagentur und des Landes NRW als Träger für verschiedene Maßnahmen in der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung tätig.