DIE DUALE AUSBILDUNG IM HANDWERK
Arbeiten und lernen kombiniert


Die Berufsausbildung wird als dual (zweiseitig) bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten stattfindet: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb überwiegen die praktischen und in der Berufsschule die theoretischen Inhalte. Wichtige rechtliche Grundlagen für die duale Berufs­aus­bildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) sowie die jeweiligen Schulgesetze der Länder, in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsordnung Berufskolleg (APO-BK).


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