Innung Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Mitgliederversammlung 2020

Neue Befugnisse für die Innung

Rückführung der Meisterpflicht und neue Befugnisse im Abmahnwesen diskutiert

Eine Präsenzveranstaltung zu organisieren, ist in diesen Tagen alles andere als einfach. Kurz vor dem zweiten Lockdown am 2. November hat es die Düsseldorfer Innung dennoch geschafft, eine interessante und jeglichen hygienischen Anforderungen entsprechende Mitgliederversammlung durchzuführen.
Daher war Obermeister Markus Müllers froh, viele Mitglieder persönlich begrüßen zu können.

Zunächst erläuterte BVRS-Justiziar Dietrich Asche die seit Februar geltenden Änderungen bei der Rückführung unseres Gewerks in die Anlage A der Handwerksordnung. Zwei Punkte waren den Teilnehmern in der Diskussion besonders wichtig. Im Rahmen einer Ausnahmebewilligung von der Meisterpflicht wird die örtliche Innung in der Regel eine Vergleichsprüfung vornehmen, um die meistergleichen Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. 
Zur Unterstützung bei Vergleichsprüfungen wird der BVRS den Innungen demnächst einen Fragenkatalog zur Verfügung stellen, um einige theoretischen Fragen abklopfen zu können. 

Zudem können durch eine Änderung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), die seit kurzem in Kraft getreten ist, nunmehr auch alle nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen (und somit auch die Innungen, Kreishandwerkerschaften und Landesinnungsverbände) Abmahnungen aussprechen für den Fall, dass Unternehmen Dienstleistungen anbieten, die den Kernbereich unseres Gewerks betreffen, jedoch damit nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind. 

Der neue Innungsgeschäftsführer Torben Viehl führte sodann souverän durch das weitere Programm und die anstehenden Formalien, u.a. auch die Verabschiedung einer neuen Satzung. 
Er berichtete sodann über einige Neuerungen in der Geschäftsstelle. U.a. gibt es neben einem neuen Internetauftritt jetzt eine neue Mitarbeiterin (*), die sich mit allen Fragen rund um die IT und die Digitalisierung beschäftigt und den Innungsbetrieben für die Beratung vor Ort zur Verfügung steht. Dies ist ein echter Mehrwert für die Mitglieder und gibt es bundesweit so in keiner durch eine Kreishandwerkerschaft geführten Innung.

Der Imbiss im Anschluss an die Versammlung wurde dann intensiv für den kollegialen Austausch genutzt und machte wieder einmal deutlich: Auch die technischen Möglichkeiten von Telefon- oder Videokonferenzen können den persönlichen Austausch vor Ort nicht ersetzen. (das)


(*) Beauftragte für Innovation und Technologie. Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.