Das deutsche Handwerk ist in regionalen und in berufsspezifischen Zusammenschlüssen organisiert, die von den Innungen bis hin zu den Bundesverbänden reichen. Sie werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragene Vereine verwaltet.
Innungen sind die Basisorganisationen des Handwerks. Als berufsständische Vertretung fördern und unterstützen sie die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder, unter anderem im Bereich der Ausbildung. Innungen benennen aus ihrer Fachkenntnis heraus außerdem Sachverständige und Fachbeisitzer für Meisterprüfungsausschüsse. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig, die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer für Handwerker dagegen
obligatorisch. Die Innungen werden durch den gewählten Obermeister vertreten, die Rechtsaufsicht führt die Handwerkskammer.
Die Kreishandwerkerschaft
Mehrere Innungen bilden eine Kreishandwerkerschaft. Dieser obliegt die gemeinsame Geschäftsführung. Die Kreishandwerkerschaften sind, wenn auch in wechselnder Begrifflichkeit, die zweitälteste Organisationsform des Handwerks nach den Zünften. Gab es schon im Mittelalter Zunfthäuser, in denen zum Teil auch mehrere Zünfte ihr Forum hatten, so bildeten die vereinigten Zunft- oder Innungsausschüsse die erste institutionalisierte Organisationsform in neuerer Zeit, die dann auch 1881 in der Reichsgewerbeordnung kodifiziert wurde.
Die Kreishandwerkerschaft stellt heute einen modernen Unternehmerverband dar, der seinen Mitgliedsbetrieben umfassenden Service sowie zahlreiche Aus-, Weiterbildungs- und Beratungsleistungen anbietet. Sie erteilt Auskünfte, gibt Anregungen, erstellt Gutachten und berät staatliche Institutionen an der Schnittstelle von Handwerksinteressen und behördlichen Erfordernissen. Gegenüber der Öffentlichkeit steht sie allen Bürgern mit Auskünften, die das Handwerk betreffen, zur Verfügung.
Die Handwerkskammer
Während es sich bei den Innungen und der Kreishandwerkerschaft um regionale Zusammenschlüsse von Handwerksunternehmen – also Arbeitgebern – handelt, sind in der Handwerkskammer neben den Betrieben auch alle im Handwerk Tätigen vertreten. Die Kreishandwerkerschaft Mettmann ist wie zehn weitere Kreishandwerkerschaften der Handwerkskammer Düsseldorf zugeordnet, die mit 59.500 Handwerksunternehmen die stärkste unter den insgesamt sieben Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen ist.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Handwerkskammer ihre innere Struktur vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Kammer erledigt Angelegenheiten des Handwerks in eigener Zuständigkeit. Das sichert Betriebsnähe, vermeidet Kosten und staatliche Eingriffe, insbesondere im Bereich des Ausbildungsund Prüfungswesens und der Handwerksrolle.
Das höchste beschlussfähige Organ der Handwerkskammer Düsseldorf ist die ehrenamtlich tätige Vollversammlung. Die Mitglieder werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl aus Vertretern des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes für fünf Jahre gewählt. Die Vollversammlung besteht aus 90 Mitgliedern, davon 60 Vertretern der Arbeitgeber und 30 Vertretern der Arbeitnehmer im Handwerk.
Dachorganisationen auf Landesebene
Politische Dachorganisation des Handwerks in Nordrhein-Westfalen ist Handwerk.NRW (vormals nordrhein-westfälischer Handwerkstag genannt). Geborene Mitglieder von Handwerk.NRW sind der Westdeutsche Handwerkskammertag, der Zusammenschluss der sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammern, und der Unternehmerverband Handwerk NRW, der Zusammenschluss von 33 Landesinnungs- und Fachverbänden des Handwerks in NRW.
Hinzu kommen weitere 14 Mitglieder, darunter die Landesorganisationen der Kreishandwerkerschaften, der Junioren und der Unternehmerfrauen im Handwerk, aber auch die Verlagsanstalt Handwerk, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband oder die Versicherungsträger IKK classic und SIGNAL IDUNA. Handwerk. NRW erarbeitet gemeinsame handwerks- und mittelstandspolitische Grundsätze, pflegt den Kontakt zum Landtag, zu den Parteien und der Landesregierung, arbeitet mit den Spitzenorganisationen des Handwerks, anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie der Wissenschaft zusammen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
Dachorganisationen auf Bundesebene
Auf Bundesebene sind die Handwerkskammern im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und die Bundesinnungsverbände/Zentralfachverbände im Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) organisiert. An der Spitze der Handwerksorganisation steht der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH). Er vertritt die Interessen von mehr als einer Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit über fünfeinhalb Millionen Beschäftigten,
rund 370.000 Auszubildenden und einem Nettoumsatz von rund 640 Milliarden Euro im Jahr 2019. Als Spitzenorganisation der Wirtschaft mit Sitz im „Haus des Deutschen Handwerks“ in Berlin bündelt der ZDH die Arbeit von 53 Handwerkskammern, 36 Fachverbänden des Handwerks auf Bundesebene sowie bedeutenden wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland. Der ZDH dient der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik und vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen.
Text übernommen aus der "KREIHA INFO" mit freundlicher Genehmigung der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach.